Die Gleichberechtigung der Frau in Deutschland

Im neuen Grundgesetz von 1948, welches nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet wurde, gibt es eine Formulierung, die besagt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Die Gleichberechtigung ist in Deutschland damit ein Grundrecht, das sich auch auf viele Bereiche des Familien- und Ehelebens auswirkt. Geändert werden musste im Gesetz daher auch der Passus zur Letztentscheidung, die bis dahin immer noch beim Mann lag. Nun besitzt der Ehemann kein letztgültiges Entscheidungsrecht mehr, dafür bleibt aber seine Versorgungspflicht für die gesamte Familie bestehen. Frauen dürfen ihr Vermögen, welches sie in die Ehe mit eingebracht haben, selbst verwalten, es gilt der gesetzliche Güterstand. Interessant ist, dass eine Frau erst sein 1977 in Deutschland erwerbstätig sein darf, ohne das Einverständnis ihres Mannes zu benötigen. Es gibt keine Aufgabenverteilung in der Ehe mehr, die per Gesetz definiert ist. Auch namensrechtlich hat sich in punkto Gleichberechtigung einiges getan: Die Frau darf nach einer Heirat ihren Namen behalten, dieser darf als Familienname geführt werden. Möglich ist seit 1994 auch, dass beide Ehepartner ihre ursprünglichen Namen behalten.

Die Gleichberechtigung der Frau in Deutschland sieht des Weiteren vor, dass sie jeden Job annehmen darf, der ihren Qualifikationen und ihrem Leistungsvermögen entspricht. Aufgrund des Geschlechts darf ein Unternehmen keine Unterschiede bei der Einstellung machen. Allerdings zeigt sich die Gleichberechtigung noch nicht im Gehalt, denn Frauen verdienen nach wie vor deutlich weniger, als Männer in vergleichbaren Positionen. Außerdem haben sie es aufgrund von Kindererziehungszeiten schwerer, eine führende Position in einem Unternehmen zu bekommen und das, obwohl statistisch gesehen mehr Frauen ein Studium an der Universität beenden, als Männer.Die Regelungen in Bezug auf die Gleichberechtigung unterliegen nicht der so genannten Ewigkeitsgarantie. Das bedeutet, dass sie durch Änderungen im Gesetzestext oder in der Verfassung geändert werden können. Laut Grundgesetz gilt die Gleichberechtigung für Frauen ebenso, wie sie für verschiedene Rassen, Abstammungen und Angehörige unterschiedlicher Sprachen gilt.

Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen, die einen hohen Standard auf dem Feld der Arbeitssicherheit vorweisen können, sind in der Regel auch hochwertig. Die folgende Gleichung geht heute in vielen Unternehmen ? vor allem in Deutschland - auf: sichere Arbeitsplätze plus ausgeprägter Gesundheitsschutz = gute Produkte und Dienstleistungsqualität. Der Erfolg und das Ansehen der deutschen Unternehmen im Konzert der weltweiten Wirtschaftsmächte beruht zum Teil auch auf den Erfolgen und Erkenntnissen im Bereich von Arbeitschutz, Gesundheitsvorsorge, umweltbewusster Planung und Nachhaltigkeit.